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Jedes Kind hat das Recht, Teil unserer Gemeinschaft zu sein, dazuzugehören, Wertschätzung zu erfahren und respektiert zu werden. Inklusion ist das Akzeptieren von Unterschieden und das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen macht eine Veränderung unserer Schule notwendig.

Wir haben uns als Schulgemeinschaft auf dem Weg gemacht.

Insgesamt besuchen zurzeit ca. 3 bis 5 Schüler pro Klasse mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache die Heisterbergschule. Sie werden von vier Förderschullehrern unterstützt.

Wir möchten, ….

  • ... dass alle Schüler erfolgreich lernen können.

  • ... zusammen mit Eltern und Schülern eine inklusive Kultur entwickeln.

  • ... inklusive Strukturen ausbauen und hierfür die Koordination von Unterstützungsformen weiterentwickeln.

  • …inklusive Praktiken entwickeln (schulinterne und schulexterne Ressource nutzen).

Die Eltern haben das Recht, eine passende Schule für ihr Kind auszuwählen. Hierfür steht die Schule für Aufnahmegespräche zur Verfügung. Vor der Anmeldung bietet die Schule auf Anfrage Beratungsgespräche an.

Die Lehrer wünschen eine enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigen. Die vereinbarten Ziele der Förderplanung werden gemeinsam mit den Eltern in regelmäßigen Abständen besprochen. Für zusätzliche Beratungsgespräche stehen die Lehrkräfte und die Sozialpädagogin zur Verfügung. Die Eltern werden in der Organisation außerschulischer Maßnahmen, wie z. B. Therapien, Nachhilfe, usw. unterstützt.

Das Förderschullehrer-Team der Heisterbergschule

INKLUSIONSKONZEPT

HEISTERBERGSCHULE HANNOVER

 

1. Einleitung

2. HRS – auf dem Weg zu einer inklusiven Schule

3. Diagnostik und Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

3.1 Schuleingangsdiagnostik

3.3 Individuelle Förderdokumentation

3.2 Unterrichtsbegleitende Förderdiagnostik

3.3 Mobile Dienste

3.4 Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

3.4.1 Ablauf des Feststellungsverfahrens

4. Gemeinsamer Unterricht

4.1 Formen der Förderung

4.1.1 Förderung im gemeinsamen Unterricht

4.1.2 Förderunterricht, temporäre Trainingsangebote

4.1.3 Förderung im emotional-sozialen Bereich

4.2 Formen der Zusammenarbeit

4.2.1 Formen der Zusammenarbeit im Unterricht

4.2.2 Formen der Zusammenarbeit außerhalb des Unterrichts

5 Leistungsbewertung

5.1 Zeugnisse

5.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bei Zieldifferenz

5.3. Schulabschlüsse

5.4 Beratung bei Schulwechsel

5.4.1 Übergang von der Grundschule zur Heisterbergschule

5.4.2 Übergang Heisterbergschule an eine weiterführende Schule

6. Finanzielle Ausstattung

7. Chancen und Hürden – ein Ausblick


1. Einleitung

Seit der Ratifizierung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 werden in Deutschland die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine inklusive Bildung erarbeitet. Im März 2013 wurde das Gesetz zur inklusiven Schule vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

§4 des Niedersächsischen Schulgesetzes:

(1) Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).

(2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. 2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.

2. Heisterbergschule – auf dem Weg zur inklusiven Schule

Inklusion

Zum Schuljahr 2013/2014 wurden die 1. und 5. Jahrgänge in allen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen inklusiv. In den Folgejahren rückt jeweils ein Jahrgang nach bis alle Jahrgänge inklusiv unterrichtet werden. Seit dem Schuljahr 2016/2017 ist der erste Oberschuljahrgang der Heisterbergschule gestartet.

Insgesamt besuchen ca. 3 bis 5 Schüler pro Klasse mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache und Hören die Heisterbergschule. Sie werden von vier Förderschullehrern unterstützt.

Wir verstehen „Inklusion“ in erster Linie als eine Haltung:

Jedes Kind hat das Recht, Teil unserer Gemeinschaft zu sein, dazuzugehören, Wertschätzung zu erfahren und respektiert zu werden. Inklusion ist das Akzeptieren von Unterschieden und das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse.

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen macht eine Veränderung unserer Schule notwendig.

Wir haben uns als Schulgemeinschaft auf dem Weg gemacht. Das Erreichen der im Artikel 4 postulierten Ziele sehen wir als einen längeren Prozess an (siehe Kapitel 8).

Wir möchten, ….

  • ... dass alle Schüler erfolgreich lernen können.

  • ... zusammen mit Eltern und Schülern eine inklusive Kultur entwickeln.

  • ... inklusive Strukturen ausbauen und hierfür die Koordination von Unterstützungsformen weiterentwickeln.

  • … inklusive Praktiken entwickeln (schulinterne und schulexterne Ressourcen nutzen).

Die Individualisierung von Lernprozessen ist nun von noch größerer Bedeutung in der pädagogischen Arbeit mit allen Schülerinnen und Schülern.

Die Dokumentation der Lernausgangslage und der Lernentwicklung ist eine weitere wichtige Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen. Fördern ist integraler Bestandteil des Regelunterrichts. Jedes Kind hat einen individuellen Förderbedarf und jedes Kind hat Anspruch auf Förderung.

Das vorliegende Inklusionskonzept ist zu diesem Zeitpunkt nicht als fertiges Produkt zu sehen, sondern als eine Beschreibung der aktuellen Bemühungen und des Stands der Entwicklung hin zu einer inklusiven Schule. Es ist stetig zu überarbeiten und der aktuellen Entwicklung sowie den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schüler anzupassen.

3. Diagnostik und Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Auf die förmliche Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird auch im Rahmen der inklusiven Bildung nicht verzichtet. Nur die Eltern von Schülerinnen und Schüler mit festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben das Recht zwischen einer Förderschule und einer Regelschule zu entscheiden. (Ausnahme: im Förderschwerpunkt 'Lernen' wird keine Förderschule im Primarbereich angeboten und alle Kinder verbleiben in den Grundschulen). Außerdem darf nur bei festgestelltem Unterstützungsbedarf im Bereich „Lernen“ oder „geistige Entwicklung“ von den Leistungsanforderungen abgewichen werden.

Im Sekundarbereich I ist das Maß der sonderpädagogischen Unterstützung schülergebunden (z. Zt. 3 Wochenstunden pro Schüler beim Unterstützungsbedarf im Bereich „Lernen“; 3,5 Wochenstunden pro Schüler beim Unterstützungsbedarf im Bereich „emotionale Entwicklung“ und 5 Wochenstunden pro Schüler beim Unterstützungsbedarf im Bereich „geistige Entwicklung“).

3.1 Schuleingangsdiagnostik

In Klasse 5 wird im Zeitraum vom Schuljahresbeginn bis zu den Herbstferien mit jeweils einer halben Hauptschulklasse eine Diagnostik für die Fächer Deutsch, Mathematik (evtl. Englisch) durchgeführt. In Klasse 7 kann die Diagnostik mit jahrgangsbezogenen Inhalten evaluiert werden. Die Auswertung der Eingangsdiagnostik ist neben dem letzten Förderplan der Grundschule die Grundlage der individuellen Förderdokumentation.

3.2 Individuelle Förderdokumentation

Für alle Schüler werden ab dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend individuelle Förderakten angelegt. Sie enthalten alle für die Förderdokumentation relevanten Dokumente (siehe Anhang 1).

Die Individuelle Lernentwicklungsbögen (ILE-Bögen) erfassen die Lernentwicklung im Arbeits- und Sozialverhalten und in den Unterrichtsfächern.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden für alle Schüler der 5. und 6 Klassen individuelle Förderpläne mit wichtigen personenbezogenen Daten und zwei Förderzielen im Rahmen einer kooperativen Förderplanung erstellt (siehe Anlage).

Die Förderplangespräche mit den Eltern finden im Rahmen des Elternsprechtages nach den Herbstferien bzw. nach den Zeugnisferien statt. Vor den Herbstferien bzw. Mitte Januar treffen sich die beteiligten Lehrkräfte, um die Förderziele gemeinsam festzulegen. Wünschenswert ist, dass jedem Klassenteam hierfür eine Unterrichtsstunde zur Verfügung gestellt wird.

Auf Basis dieser Förderakten werden jeweils anstehende Fördergutachten erstellt.

Die Förderakte soll als Dokumentationsgrundlage bei Elterngesprächen dienen. Bei Neuzusammensetzungen von Klassen ist die individuelle Akte komplett in den neuen Ordner einzuheften. Die Förderakten werden im Schrank im Lehrerzimmer aufbewahrt. Die Aktenführung ist gemeinsame Aufgabe der Klassen- und Förderschullehrer.

3.3 Mobile Dienste

Die Zusammenarbeit mit den Mobilen Diensten verschiedener Förderschwerpunkte wird mit Ausweitung der Inklusion immer mehr Gewicht bekommen. Für die Förderschwerpunkte 'Hören' und 'soziale und emotionale Entwicklung' liegen Ausarbeitungen für individuelle Nachteilsausgleiche vor.

- Förderschwerpunkt Sprache

Bei Schülern mit stärkeren Auffälligkeiten im Bereich Sprache werden die Eltern informiert. Über Möglichkeiten der fachärztliche Abklärungen (z.B. Pädaudiologie) oder externen Therapiebedarf (Sprachtherapie, Logopädie, Ergotherapie) werden die Eltern beraten.

- Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung

Nach Bedarf nimmt die Klassenlehrkraft Kontakt zum Förderzentrum auf und vereinbart Hospitationstermine mit anschließender Beratung. Ziel der systemisch orientierten Beratungen ist es, schwierige unterrichtliche Situationen genauer zu erfassen und zu analysieren und daraus Schritte zur Veränderung zu erarbeiten. Die Beratung erfolgt sowohl in Hinblick auf die Veränderung des Lehrerverhaltens und kann auch in die Erarbeitung individueller Förderziele bzw. u.U. auch Nachteilsausgleiche für einzelne Schüler münden. Ein Beratungsprozess ist längerfristig angelegt und erstreckt sich u.U. über mehrere Jahre.

3.4 Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

In der Regel wird bereits in der Grundschule ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt. Ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im SEK I Bereich erfolgt dann, wenn bei Kindern die Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie über einen längeren Zeitraum umfassende, spezifische Hilfe in mehreren Lernbereichen benötigen. Dies ist nicht bei Teilleistungsstörungen wie z.B. LRS und Dyskalkulie der Fall. Hier kann ggf. über das Gewähren von Nachteilsausgleichen den besonderen Bedürfnissen der Lernenden nachgekommen werden, um mit individuell abgestimmten Ausgleichen ein zielgleiches Lernen zu ermöglichen und den Notendruck ggf. zu mindern (siehe Förderkonzept, Nachteilsausgleich).

Bevor ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes eingeleitet wird, müssen alle Fördermaßnahmen ausgeschöpft worden sein (z.B. Teilnahme an Fördermaßnahmen, Wiederholung einer Klasse). Die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes im Bereich Lernen ermöglicht, dass das Kind mit umfänglichen Lernschwierigkeiten weiterhin in seiner Lerngruppe bleibt, nun jedoch zieldifferent beschult werden kann.

3.4.1 Ablauf des Feststellungsverfahrens

Das Verfahren ist in der „Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ vom 22. Januar 2013, den ergänzenden Bestimmungen zu Verordnung und dem seit Mitte Februar 2013 verfügbaren und verbindlich eingeführten Formularsatz klar geregelt. In der Regel werden die Klassen- und Förderschulkräfte als Team mit der Erstellung der Gutachten betraut, die die Lernentwicklung der zu begutachtenden Kinder im über einen längeren Zeitraum begleitet und dokumentiert haben. Anstehende Gutachten können zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden.

Die an die SEK I abgeordnete Förderschullehrkraft wird von der Schulleiterin der Heisterbergschule beauftragt, das Fördergutachten gemeinsam mit der Klassenlehrkraft zu erstellen. Sofern Förderschwerpunkte vermutet werden, für die keine der in der Heisterbergschule tätigen Förderschullehrkräfte ausgebildet ist, nimmt die Schulleiterin Kontakt mit der entsprechenden besonderen Förderschule auf und fordert eine Begutachtung an.

4. Gemeinsamer Unterricht

Ziel: Alle Schüler lernen gemeinsam entsprechend ihrer Lernausgangslage. Gemeinsame Unterrichtsformen werden weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Schüler angepasst.

4.1 Formen der Förderung

4.1.1 Förderung im gemeinsamen Unterricht

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird – entsprechend ihrer Lernausgangslage – ggf. individuell abgestimmtes Arbeitsmaterial ausgewählt, mit den Eltern abgesprochen und angeschafft.

Zusätzlich wird Differenzierungsmaterial, Hilfsmittel, Anschauungsmaterial zum Verbleib im Klassenraum je nach didaktischen Erfordernissen zusammengestellt.

Um Stigmatisierung oder soziale Ausgrenzung möglichst zu vermeiden, wird darauf geachtet, dass individuelle Hilfen und Lernmaterialien nur dann eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens und Arbeitens sind kooperative Lernformen, ein gutes Classroommanagement und ein verbindliches Regelwerk hilfreich.

4.1.2 Förderunterricht, temporäre Trainingsangebote

Zur intensiven Förderung und Langzeitdiagnostik haben sich Klassen- und jahrgangsübergreifende Fördergruppen mit bis zu fünf Kindern zu verschiedenen Förderschwerpunkten bewährt: Leseförderung, Sprache/Satzbau, Einmaleins-Training, Orientierung in Zahlenräumen, Rechtschreibung, …

Die Förderschullehrkräfte können zukünftig Arbeitsgemeinschaften anbieten, um z.B. handelnde und motivierende Fördermöglichkeiten zu ermöglichen/schaffen. Kinder mit festgestellten Förderbedarfen werden bevorzugt, aber nicht überproportional in diese AGs aufgenommen, z. B. Hausaufgabenhilfe, Kochen, Werken, Kunst, Textil.

4.1.3 Förderung im emotional-sozialen Bereich

Ausgangspunkt für die Förderung der Schüler mit sozio-emotionalen Unterstützungsbedarf, ist der gemeinsame Austausch und die Förderplanung im Klassenteam. Dies kann in Zusammenarbeit mit dem Mobilen Dienst der Schule auf der Bult geschehen. Die Förderplanung ist individuell an die jeweiligen Schüler anzupassen und wird wahrscheinlich häufiger durchgeführt werden müssen, als bei anderen Förderschwerpunkten. Zu der Förderplanung gehört die Koordination und Planung auch außerschulischer Maßnahmen (Jugendamt, Ärzte,…) sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und den Sozialpädagogen der Schule.

Zu den Fördermaßnahmen gehören neben den außerschulischen Maßnahmen

  • klare und transparente Klassenregeln und ein Regelwerk bei Verstößen,

  • Selbstreflexion des eigenen Verhaltens in Verbindung mit Token-Systemen,

  • Installation eines Klassenrates und Teambildungsmaßnahmen im Rahmen der Klassen-AG,

  • pädagogische Alternativen bei kurzfristiger Überbelastung im Klassenverband,

  • Krisenpläne bei Mobbing und Schulverweigerung,

  • Umgang mit massiven Unterrichtsstörungen oder psychischen Krisensituationen,

  • individuelle Krisenpläne für Schüler mit besonderen psychischen Erkrankungen.


Besondere Förderangebote werden im kommenden Schuljahr (2015/16) angeboten:

  1. Sozialkompetenztraining

  2. Psychomotorik, Spieltherapie

  3. Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Lerntraining

  4. AG-Angebote nach individuellen Interessen und Stärken


Hier sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Freiwilligkeit,

  • Elternzustimmung,

  • gemeinsamer Unterricht mit Schülern ohne Unterstützungsbedarf.

4.2. Formen der Zusammenarbeit

4.2.1 Formen der Zusammenarbeit im Unterricht

Die möglichen Formen der Zusammenarbeit im Unterricht sind hier beschrieben:

Formen

Beschreibung

Einsatz


Lehrkraft - Beobachter/in


Während eine/r beobachtet, übernimmt die andere Person die primäre Unterrichtsverantwortung.


  • Zur detaillierten Erfassung des Lernprozesses, d.h. des Lernverhaltens oder Lernfortschritts einzelner Schüler/innen.


Lehrkraft - Assistenz


Eine/r übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, während die andere Person einzelne Schüler/innen unterstützt.


  • Wenn eine Lehrkraft besondere Expertise für eine Unterrichtseinheit hat.

  • In Unterrichtsphasen, die besonderes Vorankommen und eine intensive Überwachung des Lernprozesses verlangen.


Parallelunterricht


Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte mit demselben Inhalt.


  • Um durch geringeren Schüler-Lehrer-Schlüssel den Lernprozess besser unterstützen zu können.

  • Um die aktive Mitarbeitsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.


Stationsunterricht


Jede Lehrkraft ist für die Bereithaltung und Betreuung einer oder mehrerer Stationen zuständig, die von allen Schülerinnen durchlaufen werden.


  • Wenn Lerninhalte komplex, aber nicht hierarchisch sind.

  • Um einen Überblick über Themen zu geben.

  • Um in neue Arbeitsweisen einzuführen.


Alternativer Unterricht


Eine Lehrkraft arbeitet mit einer Schülergruppe auf einem höheren, die andere mit einer anderen Gruppe auf einem niedrigeren Niveau.


  • Wenn die Lernstände sehr unterschiedlich sind.

  • Wenn einige Schüler/innen ein paralleles Curriculum haben.


Team-Teaching


Regelschul- und Förderschullehrkraft führen gemeinsam den Unterricht mit allen Lernenden durch. Dabei haben sie gemeinsam oder abwechselnd die Leitung.


  • Beim Team-Teaching erfahren Schülerinnen und Schüler einen offenen und differenzierenden Unterricht, bei dem die Lehrenden und die Lernenden kooperieren.


Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind folgende strukturelle Gegebenheiten unverzichtbar:

  • konstante Inklusionsteams

  • gemeinsame Absprachen der Arbeits- und Verantwortungsbereiche

  • regelmäßige, im Stundenplan der Oberschule festgelegte Teamstunden

  • kooperative Förderplanung für alle Schüler

  • regelmäßige gemeinsame Fortbildungen

  • regelmäßiger Austausch und Evaluation über genannte Unterrichtsformen und Rollen- bzw. Arbeitsverteilung

4.2.2 Formen der Zusammenarbeit außerhalb des Unterrichts

  • Gemeinsame Planung von Unterricht bzw. Beratung hinsichtlich Differenzierung und geeigneter Unterrichtsmethoden

  • Beratung von Eltern: Die Teilnahme an Elterngesprächen und Klassenkonferenzen erfolgt nach Absprache, ist aber obligatorisch, wenn zieldifferent beschulte Kinder betroffen sind. Sie unterstützen die Beratungstätigkeit, z. B. in der Bereitstellung von Adressen über außerschulische Fachleute zur Beratung, Therapie und Diagnostik, bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs oder bei verschiedenen Elternanschreiben im diagnostischen Prozess.

  • Koordination der sonderpädagogischen Maßnahmen durch den Förderlehrer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Therapieeinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendamt, Arzte, Förderzentren, Mobiler Dienst…)

  • Erstellung von Förderplänen in Zusammenarbeit mit dem Regelschullehrer

  • Förderplangespräche

  • Teilnahme an Fachkonferenzen, Zeugniskonferenzen, Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen

  • Mitarbeit an der Entwicklung von Konzepten

  • Verfassen von Schulberichten (§35a SGB VIII, Nachteilsausgleich)

  • Zusammenarbeit mit den Sozialpädagoginnen, der externen Nachhilfe, den Grundschulen und mit den Förderzentren

4.2.3 Elternarbeit

Die Eltern haben das Recht, eine passende Schule für ihr Kind auszuwählen. Hierfür steht die Schule für Aufnahmegespräche zur Verfügung. Vor der Anmeldung bietet die Schule auf Anfrage Beratungsgespräche an.

Die Lehrer wünschen eine enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigen. Die vereinbarten Ziele der Förderplanung werden gemeinsam mit den Eltern in regelmäßigen Abständen besprochen. Für zusätzliche Beratungsgespräche stehen die Lehrkräfte und die Sozialpädagogin zur Verfügung.

Die Eltern werden in der Organisation außerschulischer Maßnahmen, wie z. B. Therapien, Nachhilfe, etc. unterstützt.

Ziel: Eltern, Lehrer und Schüler arbeiten für einen erfolgreichen Inklusionsprozess zusammen.

5. Leistungsbewertung

5.1 Zeugnisse

Die Zeugnisse der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, werden von der Förderschullehrkraft und der Klassenlehrkraft erstellt.

Es gilt der aktuelle Zeugniserlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen die inklusiv beschult werden, bekommen das allgemeine Ziffernzeugnis der Regelschule. Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung erhalten ein textgebundenes Zeugnis. Die Zeugnisse bekommen die Bemerkung

„… (Name des Kindes) wurde zieldifferent entsprechend den Bestimmungen für den Förderschwerpunkt Lernen (geistige Entwicklung) unterrichtet“.

Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung oder Sprache festgestellt wurde, erhalten keine diesbezügliche Bemerkung im Zeugnis.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf ist zu jedem Zeugnistermin von der Klassenkonferenz zu überprüfen und aktenkundig zu machen.

Beispiel: Kind XY mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:

„Es besteht weiterhin ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt …“

Oder:

„Die Lernentwicklung gibt Anlass zur Vermutung, dass kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mehr besteht. Eine erneute Begutachtung ist durchzuführen.“

Oder:

„Die Lernentwicklung gibt Anlass zur Vermutung, dass ein veränderter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht. Eine erneute Begutachtung ist durchzuführen.“

Teilleistungsschwächen/Nachteilsausgleich

Für Kinder mit einer diagnostizierten Teilleistungsschwäche oder individuellen Beeinträchtigungen (z. B. starke Sehschwäche) kann von der Klassenkonferenz ein individueller Nachteilsausgleich beschlossen werden. Besondere Hilfen, die einem Kind gewährt werden, um zielgleich lernen zu können, werden vereinbart. Hinweise auf einen Nachteilsausgleich in Arbeiten und Zeugnissen sind nicht statthaft (siehe Aufsatz von Zimmermann/Wachtel: „Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive“, SVBl 11/2013 (siehe Anlage). Wird jedoch von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen, ist dies zu bemerken (Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, Punkt 4.2).

Im Fach Deutsch / Mathematik wurde von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen.

5.2 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bei Zieldifferenz

Lernkontrollen werden – soweit möglich - individuell entsprechend der Lernfortschritte der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler erstellt. Manchmal bietet es sich auch an, die Benutzung von Hilfsmitteln zu erlauben und ein Kind die allgemeine Lernkontrolle oder ausgewählte Teile davon mitschreiben zu lassen.

Die individuelle Förderplanung erfolgt in enger Absprache mit den Regelschullehrern, den Förderschullehrern und dem Elternhaus.

In ausführlichen individuellen Förderplänen für zieldifferent beschulte Kinder werden die erreichten Lernstände skizziert und Ziele und Maßnahmen für das nächste halbe Jahr vereinbart. Zweimal jährlich finden Förderplangespräche mit den Eltern, der Klassenlehrkraft und der Förderlehrkraft statt.

5.3 Schulabschlüsse

Alle zielgleich geförderten Schüler erhalten nach der 9. bzw. 10. Klasse den erreichten Schulabschluss.

Alle zieldifferent geförderten Schüler erhalten den Schulabschluss ihres Förderschwerpunktes.

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ können bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 erhalten.

5.4 Beratung bei Schulwechsel

5.4.1 Übergang Grundschule - Heisterbergschule

Sobald der Elternwunsch für die weitere Beschulung bekannt ist, werden die Kinder dort informell von den betreuenden Förderschullehrkräften angemeldet, damit sich die aufnehmende Schule um die Beantragung der zusätzlichen personellen Ressourcen kümmern kann. Zwischen den Grundschulen und der Heisterbergschule soll eine Kooperation entwickelt werden. Wünschenswert wären verbindliche „Übergabegespräche“ mit den abgebenden und aufnehmenden Lehrkräften. Für diese dringende Kooperation müssen allen Beteiligten zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die Weitergabe der Förderakten aus der Grundschule muss verbindlich geregelt werden.

5.4.2 Übergang an eine Berufsschule

Folgt im Schuljahr 2017/18.

6. Finanzielle Ausstattung

Die Stadt Hannover stellt der Heisterbergschule (entsprechend der Anzahl der Inklusionsschüler) einen feststehenden Etat zur Verfügung. Im Schulvorstand wurde abgestimmt, dass dieser Etat ausschließlich für die inklusive Arbeit verwendet wird. Es befindet sich eine Lernmittelbibliothek im Aufbau, standardisierte Testverfahren, (Online-) Diagnostik- und Fördermaterialien wurden angeschafft.

7. Chancen und Hürden – ein Ausblick

Mit dem Umbau des Schulsystems hin zu einer inklusiven Schule eröffnen sich viele Chancen hin zu einem gemeinsamen Lernen für alle. Hürden für die Inklusion bestehen, wenn die personelle Versorgung nicht ausreicht, um jedem einzelnen Kind gerecht werden zu können.

Mit der inklusiven Beschulung von Kindern mit Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbeeinträchtigungen und sprachliche Entwicklung hat die Heisterbergschule noch keine Erfahrung. Diese muss bei Bedarf noch pädagogisch aufgebaut werden.

An der Heisterbergschule haben wir uns auf verbindliche Zuständigkeiten und Arbeitsteilungen geeinigt. Im Hinblick auf den derzeitigen schnellen Wandel des Berufs der Förderschullehrer muss sich die Schule auf Veränderungen einstellen und reagieren. Um den Wandel positiv zu gestalten ist es erfahrungsgemäß wichtig, für eine gute personelle und sächliche Ausstattung einzusetzen

Nur bei garantierter personeller Kontinuität kann ein kollegialer Zusammenhalt wachsen, auf dessen Basis ein gemeinsam entwickeltes Konzept gemeinsam getragen wird.

 

Arbeitsgruppe Förderkonzept

Vorliegende 1. Fassung: Britta Hoffmann Ahlff, Gudrun Werner, Andrea Knieke, Holger Döding