Über die Heisterbergschule
Herzlich willkommen auf unserer Internetpräsenz. Auf den folgenden Seiten werden Sie viele Informationen über die Schule, Lehrer und natürlich die Schüler erfahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Texte und die Bilder dieser Homepage urheberrechtlich geschützt sind.
Vorstellungsfilm der Heisterbergschule
Brief an die Eltern vom niedersächsichen Kultusminiser
Geschrieben von AG Öffentlichkeitsarbeit am 25.10.2020 um 13:32
Hannover, 22.Oktober 2020
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten schöne Herbstferien!
Auch in Niedersachsen stecken sich immer mehr Menschen mit dem Corona-Virus an, die Zahlen steigen. Trotzdem sind Schulen und Kitas bisher nicht zu „Hotspots“ geworden. Das soll auch so bleiben, deshalb wird es neue Regeln geben. Wir wollen damit verhindern, dass Schulen und Kitas wieder geschlossen werden müssen.
• Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 sollen auch im Unterricht einen Mund- Nasen-Schutz tragen, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 50 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegen. Das ist bisher eine Empfehlung. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen entscheiden, ob die Maskenpflicht im Unterricht in die Verordnung des Landes aufgenommen wird.
• Im Moment ist kein landesweiter Wechsel in das Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Klassen) geplant. So lange es möglich ist, sollen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der Schule lernen. Wenn es in einem Landkreis sehr hohe Infektionszahlen gibt, kann das Gesundheitsamt aber Szenario B anordnen.
• Wenn Sie oder ein anderes Familienmitglied in Ihrem Haushalt zur Risikogruppe gehören, können Sie Ihr Kind vom Unterricht in der Schule befreien lassen,
o wenn es eine Grundschule besucht oder
o wenn es besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören oder Sehen hat oder
o wenn es in Ihrem Landkreis mehr als 35 Infektionsfälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gibt oder
o wenn das Gesundheitsamt an der Schule Ihres Kindes eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hat.
Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Sie erhalten ihn bei der Schulleitung oder auf der Homepage des Kultusministeriums. Ihr Kind nimmt dann am Lernen zu Hause teil. Bitte besprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, was dabei zu beachten ist.
• Für den Schutz vor Infektionen ist es sehr wichtig, alle Räume regelmäßig zu lüften. Vor den Herbstferien waren deshalb in vielen Schulen die Fenster während der ganzen Unterrichtszeit geöffnet. Im Herbst und Winter ist es zu kalt für das Dauerlüften. Deshalb werden die Fenster dann immer nach 20 Minuten Unterricht für einige Minuten weit geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Die Temperatur im Raum sinkt dadurch nur um etwa 2 bis 3 Grad. Wenn die Schülerinnen und Schüler warm genug angezogen sind, muss niemand frieren.
• Mit dem Herbst beginnt auch die „Schnupfenzeit“. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind mit einer Erkältung in die Schule darf, schauen Sie auf die Internetseite des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de). Dort finden Sie Plakate und alle Informationen, auch in mehreren Sprachen.
Bisher ist es gelungen, dass sich das Corona-Virus in Schulen und Kitas nicht verbreiten konnte. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder weiter möglich ist. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Regeln und helfen Sie ihm dabei, sie einzuhalten.
Ich informiere Sie weiter regelmäßig über neue Entscheidungen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten schöne Herbstferien!
Auch in Niedersachsen stecken sich immer mehr Menschen mit dem Corona-Virus an, die Zahlen steigen. Trotzdem sind Schulen und Kitas bisher nicht zu „Hotspots“ geworden. Das soll auch so bleiben, deshalb wird es neue Regeln geben. Wir wollen damit verhindern, dass Schulen und Kitas wieder geschlossen werden müssen.
• Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 sollen auch im Unterricht einen Mund- Nasen-Schutz tragen, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 50 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegen. Das ist bisher eine Empfehlung. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen entscheiden, ob die Maskenpflicht im Unterricht in die Verordnung des Landes aufgenommen wird.
• Im Moment ist kein landesweiter Wechsel in das Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Klassen) geplant. So lange es möglich ist, sollen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der Schule lernen. Wenn es in einem Landkreis sehr hohe Infektionszahlen gibt, kann das Gesundheitsamt aber Szenario B anordnen.
• Wenn Sie oder ein anderes Familienmitglied in Ihrem Haushalt zur Risikogruppe gehören, können Sie Ihr Kind vom Unterricht in der Schule befreien lassen,
o wenn es eine Grundschule besucht oder
o wenn es besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören oder Sehen hat oder
o wenn es in Ihrem Landkreis mehr als 35 Infektionsfälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gibt oder
o wenn das Gesundheitsamt an der Schule Ihres Kindes eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet hat.
Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Sie erhalten ihn bei der Schulleitung oder auf der Homepage des Kultusministeriums. Ihr Kind nimmt dann am Lernen zu Hause teil. Bitte besprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, was dabei zu beachten ist.
• Für den Schutz vor Infektionen ist es sehr wichtig, alle Räume regelmäßig zu lüften. Vor den Herbstferien waren deshalb in vielen Schulen die Fenster während der ganzen Unterrichtszeit geöffnet. Im Herbst und Winter ist es zu kalt für das Dauerlüften. Deshalb werden die Fenster dann immer nach 20 Minuten Unterricht für einige Minuten weit geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Die Temperatur im Raum sinkt dadurch nur um etwa 2 bis 3 Grad. Wenn die Schülerinnen und Schüler warm genug angezogen sind, muss niemand frieren.
• Mit dem Herbst beginnt auch die „Schnupfenzeit“. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind mit einer Erkältung in die Schule darf, schauen Sie auf die Internetseite des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de). Dort finden Sie Plakate und alle Informationen, auch in mehreren Sprachen.
Bisher ist es gelungen, dass sich das Corona-Virus in Schulen und Kitas nicht verbreiten konnte. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder weiter möglich ist. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Regeln und helfen Sie ihm dabei, sie einzuhalten.
Ich informiere Sie weiter regelmäßig über neue Entscheidungen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
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