Am Ende des 10. Schuljahrgangs können an der Oberschule die folgenden Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,

  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,

  • Abschluss der Förderschule Lernen.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.