Abschlüsse im Hauptschulbereich

Nach Klasse 9:

Hier erfolgt in der Regel nach erfolgreichem Besuch der Klasse eine Versetzung in Klasse 10.
Wenn Schüler/innen jedoch die Schule verlassen (z.B. Berufsausbildung), dann ist das Erreichen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 möglich, wenn alle Fächer mit mindestens ausreichend bewertet wurden und die Teilnahme an den zentralen Prüfungen schriftlich und mündlich erfolgreich abgeschlossen wurde.

Nach Klasse 10:
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss Sekundarabschluss I – Realschulabschluss Erweiterter Sekundarabschluss I
Mindestanforderungen: ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen. Ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A
und
im Durchschnitt befriedigende Leistungen (3,0) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen.
Den Abschluss erwirbt, wer mindestens die Voraussetzungen für den Realschulabschluss erfüllt
und
gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und befriedigende Leistungen in einem anderen Fachleistungskurs A
und
im Durchschnitt gute Leistungen (2,0) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

Wenn Schülerinnen und Schüler nach Besuch der 10. Klasse keinen entsprechenden Abschluss erreichen, erhalten sie automatisch das Versetzungszeugnis aus der 9. Klasse als Hauptschulabschlusszeugnis.